Das schweizerische Aufsichtssystem kennt für den Parabankenbereich die gesetzlich und behördlich gelenkte Selbstregulierung. Dabei sieht die Konzeption des schweizerischen Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor vor, dass die Finanzintermediäre im sogenannt "übrigen Finanzsektor" (oder Parabankensektor) die Möglichkeit haben sollen, Organisationen zu schaffen, welche die Umsetzung der Pflichten gemäss Geldwäschereigesetz für ihren Bereich konkretisieren, deren Einhaltung durch ihre Mitglieder kontrollieren und bei Zuwiderhandlungen Sanktionen und Massnahmen verhängen. Vor diesem Hintergrund übt der VQF gegenüber seinen Mitgliedern gesetzlich vorgesehene aufsichtsrechtliche Funktionen aus.

 

Ausführliche Beschreiben des Aufsichtssystem in der Schweiz 

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